Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchs- oder Einwilligungsrecht vor:
Widerspruchsrecht:
- an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressbüchern
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitgliedes
- an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Einwilligungsrecht:
- für Zwecke der Werbung
- für Zwecke des Adresshandels
Downloads
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
---|