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Wohnberechtigungsschein beantragen (WBS)

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erteilt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Er berechtigt zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung. Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein ist geknüpft an Einkommensgrenzen und bestimmte Sozialkriterien, wie alleinerziehend, kinderreiche Familien, alte Menschen, Behinderung. Der Schein wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Es besteht aber kein Anspruch auf eine entsprechende preisgebundene Wohnung. Die Auswahl des Mieters aus dem Kreis der wohnberechtigten Personen ist grundsätzlich dem Vermieter überlassen.

Preisgebundene Wohnungen sind die so genannten Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, deren Bau mit allgemeinen Steuermitteln gefördert wurden. Die Berechnung zur Prüfung des Anspruchs auf einen Wohnberechtigungsschein ist je nach Familiengröße und Einkommen individuell. Auch bezieht sich die Berechtigung nur auf "angemessenen Wohnraum". Der Wohnberechtigungsschein enthält deshalb auch Angaben zur Wohnungsgröße und/oder zur Anzahl der Zimmer.

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache.
 


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Sinje Baßfeld
Zimmernummer: 101b
Telefon: 02064 66-328
Fax: 02064 6611-328
E-Mail: sinje.bassfeld@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Canan Samur
Zimmernummer: 101b
Telefon: 02064 66-412
Fax: 02064 6611-412
E-Mail: canan.samur@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken