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Sondernutzung Wahlen

 

Wahlwerbung: Sondernutzung von Straßen und Wegen

 

Unter einer Sondernutzung versteht man die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus.

Zur Nutzung dieser öffentlichen Verkehrsfläche benötigt man eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis.

Diese Erlaubnis wird zum einen zur Wahlplakatierung, zum anderen zum Aufstellen von Informationsständen benötigt und auf Antrag erteilt.

Nach erfolgter Antragsstellung wird durch die Genehmigung die Durchführung von Plakatwerbung ab dem terminlich bestimmten Plakatierungsbeginn bis zu einer Woche nach der Wahl zugelassen. Ab wann die Plakatwerbung möglich sein wird, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht. 

Die Zuteilung der Standorte für Informationsstände erfolgt bevorzugt nach Wunschstandort. Sofern Standorte mehrfach angefragt werden, erfolgt die Verteilung nach einem rollierenden System, sodass allen Parteien möglichst weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Als mögliche Standorte stehen die nachfolgenden Örtlichkeiten zur Verfügung:

Neustraße 1 
Neustraße 43 (Höhe Bohlenpassage)
Neustraße 70
Duisburger Straße 17
Neutorplatz
Baßfeldshof (außerhalb der Marktfläche) 
Krengelstraße / Ecke Sterkrader Straße (außerhalb der Marktfläche)
Teerstraße / Ecke Hauerstraße (außerhalb der Marktfläche)
Johannesplatz / Ecke Sohlenstraße (außerhalb der Marktfläche)
Nähe Jahnplatz Hiesfeld, Höhe Schaukasten Sparkasse (außerhalb der Marktfläche)

Um die Standplätze für Infostände koordinieren und die Erlaubnisse für die Plakatwerbung rechtzeitig versenden zu können, wird um Einreichung der Anträge bis spätestens zum 15.07.2025 beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr der Stadt Dinslaken gebeten.

Die entsprechenden Anträge, welche Sie untenstehend als Download erhalten, sind beim Fachdienst 3.1 "Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr" der Stadt Dinslaken einzureichen.


 

Wahlwerbung: Standorte für Werbegroßflächen

 

Die Stadt Dinslaken gestattet zur Wahlwerbung die Aufstellung von Werbegroßflächen auf städtischen Grundstücken. Diese Gestattungen müssen formlos beim Fachdienst 4.2 "Vermessung, GEO-Dienste, Liegenschaften" beantragt werden.

Nach erfolgter Antragstellung wird für den Zeitraum 6 Wochen vor der Wahl und 1 Woche nach der Wahl die Aufstellung der Werbegroßflächen gestattet.

Die Zuordnung der Standorte durch die Verwaltung erfolgt nach bevorzugten Wunschstandorten. Sofern Standorte mehrfach angefragt werden, wird ein nahegelegener Ersatzstandort angeboten, sodass allen Parteien möglichst weder Vor- noch Nachteile entstehen.

Als mögliche Standorte stehen die nachfolgenden städtischen Grundstücke zur Verfügung. Teilweise können auch mehrere Werbegroßflächen nebeneinander platziert werden.

Standortmögliche Anzahl
Averbruchstraße / Rosenstraße3
B 8 / gegenüber ehem. Autohaus Lackermann3
B 8 / Wilhelm-Lantermann-Straße 4
Bahnhofsvorplatz 6
Bergerstraße / Ober-Lohberg-Allee6
Oberhausener Straße / Kurt-Schumacher-Straße 2
Gärtnerstraße / Dickerstraße2
Hanielstraße / Ziegelstraße / Gärtnerstraße5
Hünxer Straße / Karl-Heinz-Klingen-Straße 3
Hans-Böckler-Straße / Schloßstraße6
Kirchstraße / Am Freibad 3
Karl-Heinz-Klingen-Straße (Fahrtrichtung Hiesfeld) 5
Kirchstraße / Oberhausener Straße2
Otto-Brenner-Straße / Thyssenstraße1
Voerder Straße / Eppinkstraße4
Ziegelstraße / Krusenstraße 2
Holzweg / Ferdinand-Lassalle-Straße 2
Karl-Heinz-Klingen-Straße / Rabenkamp 8
Oberhausener Straße / Hügelstraße 2
Friedrich-Ebert-Straße / Rutenwall 2
Hünxer Straße / Kreisverkehr / Feuerwehr 2
Hünxer Straße / Bergpark 2
Hanielstraße / Unterführung 2
Ziegelstraße / Park2
Bergerstraße / Ausgleichsfläche 2

Um die möglichen Standorte zu koordinieren und die Gestattungen rechtzeitig versenden zu können wird um Einreichung der Anträge bis spätestens zum 15.07.2025 beim FD 4.2 unter Angabe alternativer Standorte gebeten.


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Karolina Bauer
Zimmernummer: 315
Telefon: 02064 66-537
Fax:
E-Mail: karolina.bauer@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
Anke Cirener
Zimmernummer: 168
Telefon: 02064 66-534
Fax: 02064 6611-534
E-Mail: anke.cirener@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken