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Wahljahr 2025

Links für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

 

Kommunalwahl: https://wahlen.krzn.de/briefwahl/tewwcare31451ht8i6rj/12/0035

Integrationsratswahl: https://wahlen.krzn.de/briefwahl/tewwcare31451ht8i6rj/7/0034

 


 

Kommunalwahl

Die Kommunalwahl ist eine Wahl auf lokaler Ebene, bei der die Menschen in einer Stadt oder Gemeinde ihre Vertreter für die lokale Politik wählen. Die Wahl wird von den örtlichen Wahlleitungen organisiert und durchgeführt. So können die Bürgerinnen und Bürger direkt mitbestimmen, wer ihre Region in den nächsten Jahren vertreten soll.

Gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dinslaken und die Wahl des Ruhr-Parlaments statt. Die Landeszentrale für politische Bildung NRW erklärt in dem Heft "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" alle diese Wahlen in einfacher Sprache.

Weitere Informationen zu der Integrationsratswahl finden Sie hier.


 

Sofortwahl

Am Montag, den 11.08.2025 öffnet das Wahlbüro die Sofortwahlstelle im Rathaus, bei der wahlberechtigte Dinslakener*innen ihre Stimme bereits vor dem Wahlsonntag (14.09.2025) abgeben können. Die Kolleg*innen der Sofortwahlstelle stehen Ihnen im Saal Agen im Erdgeschoss zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Zugang zur Sofortwahlstelle befindet sich am Haupteingang des Rathauses (vom Stadtpark kommend).

 

Öffnungszeiten:

Montag8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Freitag8.00 - 15.00 Uhr

 

Was brauche ich, um die Sofortwahl durchführen zu können?

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Wahlbenachrichtigung

 

Neben der Sofortwahl gibt es noch die folgenden Beantragungsmöglichkeiten:

  • durch Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • per Post durch vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die Wahlbenachrichtigungen werden ab der 33 KW zugestellt)
  • per Mail an briefwahl@dinslaken.de (unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift)
  • durch formlosen Briefwahlantrag per Post (Stadt Dinslaken, Wahlbüro, Platz d‘ Agen 1, 46535 Dinslaken) unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift
  • per Fax unter 02064-66 11 503 (unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift)

 


 

Hinweis für EU-Botschaftspersonal:

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die von der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz befreit sind, können nicht automatisch in das Wählerverzeichnis übernommen werden. Um wählen zu können, müssen Sie Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung bis zum 29.08.2025 beantragen. Setzen Sie sich hierfür bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten mit dem Wahlbüro in Verbindung.

 

Wahlereignisse

Allgemeines zu den Wahlen in Deutschland

Europawahlen

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg (Frankreich) und Belgien (Brüssel) beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Gesetze gelten als EU-Verordnungen oder als EU-Richtlinien unmittelbar beziehungsweise mittelbar auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestätigt daneben die Europäische Kommission, die wie eine Regierung für die EU funktioniert.

Die Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen die Abgeordneten des Parlaments seit 1979 direkt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Im Einzelnen unterscheiden sich die Gesetze zur Durchführung der Wahl von Staat zu Staat: In Deutschland gelten hierfür das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).

Demnach handelt es sich um eine reine Verhältniswahl, bei der alle Wähler*innen eine Stimme haben, die sie einer Partei geben können. Die meisten Parteien treten dafür mit einer Liste von Abgeordneten an, die bundesweit gleich ist.

Bei der Europawahl 2024 konnten in Deutschland erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Daneben dürfen auch Angehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland leben, hier wählen. Dafür müssen sie sich jedoch einmalig am derzeitigen Wohnort als Wähler*innen eintragen lassen. Eine weitere Besonderheit gegenüber Wahlen zum Bundestag oder Landtag ist, dass auch ziemlich kleine Parteien aus Deutschland regelmäßig einen oder zwei Sitze im Europaparlament erlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Europäischen Parlament selbst.

 

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 

Mehr Infos finden Sie hier

Landtagswahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.

Mehr Infos finden Sie hier

Kommunalwahlen

Informationen zum Thema Kommunalwahl finden Sie hier

Integrationswahlen

Die Stadt Dinslaken hat nach §27 der Gemeindeordnung des Landes NRW einen Integrationsrat. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten setzt sich für deren Interessen ein.
Das Gremium stellt Anträge, gibt Anregungen und macht Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen aller Kulturen. Es können Stellungnahmen zu Themen abgegeben werden, die im Stadtrat oder in einem Ausschuss besprochen werden.

Mehr Infos dazu finden Sie hier

Ruhrparlamentswahlen

Alle fünf Jahre gibt es eine Direktwahl zur Besetzung des Ruhrparlaments. 

Mehr Informationen finden Sie dazu hier. 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier. 

Volksbegehren und Volksentscheide

Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. 

Mehr Infos dazu finden Sie hier. 

 


 

Wahlbüro Dinslaken

Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Dinslaken. Bevor Bürgerinnen und Bürger jedoch Ihre Stimme an einem Wahltag abgeben können, beginnt die Arbeit des Wahlbüros schon Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.

 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66 888
Fax: 02064 66 11 503
E-Mail: wahlen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken