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Kindertagesbetreuung

Die Stadt Dinslaken stellt Eltern ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung. Die Kindergartenlandschaft mit den unterschiedlichen Trägern weist eine Vielfalt individueller Angebote auf. Als Alternative zur Kindertageseinrichtung stehen für Kinder unter drei Jahren ausgebildete Tagespflegepersonen zur Verfügung, die oftmals in Kleingruppen mehrere Kinder betreuen.

Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung, Bildung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Drei- bis Sechsjährige haben Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Kindern unter drei Jahren sind Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege bereitzustellen, wenn diese Leistung für ihre Entwicklung und Förderung geboten ist oder deren Erziehungsberechtigte (Eltern oder Alleinerziehende)

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine solche aufnehmen oder Arbeit suchend sind
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schul- oder Hochschulausbildung oder
  • sich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme von Arbeitsagentur oder Jobcenter befinden oder
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.

Die Stadt Dinslaken hat als familienfreundliche Stadt Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entscheidend ausgebaut und damit in die Förderung und Bildung der Kleinsten investiert. Zugleich entlastet sie Eltern, die dadurch ihren Aufgaben in Familie und Beruf besser nachkommen können.

Es ist ein Informationsheft der Fachstelle Kindertagesbetreuung erschienen, in dem Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden. Es ist in allen Kindertageseinrichtungen, im Jugendamt, in den Bürgerbüros und als Download auf der Seite Kindertageseinrichtungen erhältlich.