Die Stadt Dinslaken erinnert auf diesem Wege daran, dass am 1. Juli die Zahlung der Hundesteuer fällig ist. Seit dem vorletzten Jahr werden die Hundesteuerbescheide in Dinslaken als Dauerbescheide per Post verschickt. Das bedeutet, die Steuerbescheide sind dauerhaft gültig, ohne immer wieder neu versendet zu werden. Im Rahmen von Nachhaltigkeit und Schutz von Energieressourcen wird auf diese Weise viel Papier gespart. Die Hundesteuer ist jährlich zum 1. Juli fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter können die Hundesteuer auch unkompliziert im Lastschriftverfahren einziehen lassen. Dies hat den Vorteil, dass Zahlungen automatisch und pünktlich vom Konto abgebucht werden, sodass man sich nicht mehr selbst um Überweisungen kümmern muss und keine Zahlungstermine vergisst. Weitere Informationen rund um das Thema Hundesteuer gibt es auf der städtischen Homepage: Hundesteuer | Stadt Dinslaken. Dort befindet sich auch das Formular zum Lastschriftverfahren. Aktuell sind in Dinslaken 4669 Hunde gemeldet.
Pressemitteilung vom 18.06.2025