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Hundesteuer

Für alle Hunde, die in Dinslaken gehalten werden, muss in der Regel Hundesteuer gezahlt werden.

Die städtische Hundesteuersatzung regelt unter anderem An- und Abmeldungen und sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen vor. Diese können beantragt werden, siehe weiter unten.

Innerhalb von 14 Tagen muss ein Hund beim Steueramt an- oder auch abgemeldet werden.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem in der Regel mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wurde oder verstirbt.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Anmeldung

Als Hundehalter*in sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen anzumelden.

Anmeldungen können

  • durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro,
  • schriftlich per Post,
  • per Fax,
  • per formloser E-Mail an hundesteuer@dinslaken.de oder
  • online über das untenstehende Formular erfolgen.

Zur Anmeldung werden Ihre vollständigen Kontaktdaten und die Angabe der Hunderasse und die Hundegröße benötigt.

Abmeldung

Als Hundehalterin oder als Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden.

  • Bei Abgabe des Tieres an eine andere Person ist der Name und die Anschrift des neuen Halters bekanntzugeben.
  • Beim Umzug in eine andere Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen.
  • Beim Tod des Tieres ist eine tierärztliche Bescheinigung nicht zwingend erforderlich.

Mit der Abmeldung ist auch die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Voraussetzungen

Sie halten einen oder mehrere Hunde auf dem Stadtgebiet Dinslaken.

erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung

Zur Anmeldung beim Steueramt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Es werden jedoch folgende Angaben benötigt:

  • komplette Kontaktdaten der hundehaltenden Person und
  • Angaben zur Hunderasse, Größe und den Hundenamen

Zur Abmeldung (unter Umständen)

  • tierärztliche Bescheinigung über Einschläferung
  • Kaufvertrag oder Abgabe-/Übergabevertrag

Kosten (Leistung/Gebühr)

KategorieBetrag
für einen Hund120,00 Euro
bei zwei Hunden (je Hund)132,00 Euro
bei drei und mehr Hunden (je Hund)144,00 Euro
für gefährliche Hunde * (je Hund)636,00 Euro

 

Gebühr für Ersatzmarke 6,00 €

 

Zahlungstermine/Fälligkeiten

Zahlungstermin ist grundsätzlich der 01.07. eines Jahres. Alternativ dazu kann (auf Antrag; Antrag auf Änderung des Zahlungstermines) am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. vierteljährlich gezahlt werden.

Bei unterjährigen An- oder Abmeldungen wird die Steuer anteilig monatsweise berechnet und dadurch ergeben sich unter Umständen andere Zahlungstermine.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung im persönlich im Bürgerbüro, online, per E-Mail oder unter Umständen auch telefonisch erhalten sie per Post vom Steueramt den Hundesteuerbescheid, die Hundesteuermarke zur Befestigung am Halsband und ein Formular zur Teilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren.

Dieses Formular können Sie, wenn Sie bequem per Bankeinzug zahlen möchten, ausgefüllt und unterschrieben per Post oder auch als Foto/Scan per E-Mail zurückschicken. 

Das Fälligkeitsdatum zur Zahlung der Steuer ist in der Regel der 01.07. jeden Jahres. Als Verwendungszweck wird das Kassenzeichen (13-stellige Nummer) genutzt, welches oben auf dem Steuerbescheid steht.

Der Hundesteuerbescheid ist ein sogenannter Dauerbescheid. Sie erhalten nur diesen einen schriftlichen Bescheid zur Anmeldung Ihres Hundes. Der Dauerbescheid ist für alle weiteren Jahre gültig und somit auch für die jährlich zu leistende Zahlung der Hundesteuer. Sie erhalten nur noch Bescheide bei wichtigen steuerlichen Änderungen. Außerdem finden Sie dort Angaben zur Bankverbindung und Ihr Kassenzeichen als Verwendungszweck für Überweisungen etc., wenn Sie die fälligen Steuern nicht abbuchen lassen möchten.

Bitte bewahren Sie diesen gut auf und informieren Sie das Steueramt unter hundesteuer@dinslaken.de, schriftlich oder telefonisch bitte bei Wohnungswechsel innerhalb von Dinslaken, Namensänderung, Anmeldung weiterer Hunde, Wegzug in eine andere Stadt und zur Abmeldung oder sonstiges.

Zusätzlich wird die Anmeldung/Abmeldung eines Hundes, wenn es ein größerer oder schwerer Hund ist, auch beim Ordnungsamt bearbeitet (40/20 Regel), das heißt, das Ordnungsamt wird Sie zusätzlich per Post auffordern, Unterlagen einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ist abhängig vom individuellen Einzelfall

Fristen

Hundean- oder abmeldung innerhalb von 14 Tagen 

Hinweise (Besonderheiten)

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke wird zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt oder bei der Anmeldung im Bürgerbüro direkt ausgehändigt. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird Ihnen im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 6,00 € eine Ersatzmarke ausgegeben oder Sie bestellen die Hundesteuerersatzmarke über das online Formular nach. Zurzeit ist die Steuermarke 3 Jahre gültig und ist bei der Abmeldung abzugeben. Neue Steuermarken für alle Hundehaushalte werden automatisch vom Steueramt verschickt. Bis zum Erhalt einer neuen Marke ist die alte Marke weiterhin gültig.

Steuerermäßigungen

Steuerermäßigungen werden nur auf Antrag bewilligt. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist dies ausgeschlossen. Eine Steuerermäßigung auf 50 % des Steuersatzes für Personen, die Sozialgeldempfänger sind, wird nur für den ersten Hund gewährt. Anträge erfolgen schriftlich, per E-Mail oder online mit Formular,  indem die 1. Seite des Jobcenterbescheides, Grundsicherungsbescheides oder ähnlichem zugeschickt wird.

Ermäßigungen werden in der Regel nur für Zeitraum gewährt, der auf dem eingereichten Bescheid angegeben ist und nur im laufenden Kalenderjahr.

Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung wird unter Umständen für Hunde gewährt, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen dienen. Sonstige hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen. Ferner ist Voraussetzung, dass der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Dinslaken (PDF, 130 KB).

Für Befreiungen schreiben Sie bitte eine E-Mail an hundesteuer@dinslaken.de, wenden sich an das Bürgerbüro Dinslaken oder nehmen telefonisch Kontakt mit der Ansprechperson auf

Kontaktaufnahme

per E-Mail, telefonisch, persönlich

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Claudia Pifkowski
Zimmernummer: 234
Telefon: 02064 66-313
Fax: 02064 6611-313
E-Mail: claudia.pifkowski@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken