Content

Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die [...] Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. [...] Die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert:

Das Schulstarterpaket stieg von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme: Zuschüsse zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Was enthält das Bildungspaket?

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um Schulziele zu erreichen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es wird eine mtl. Pauschale von 15,00 EUR für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote gewährt, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme tatsächlich Aufwendungen entstehen
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden
  • Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
  • Schulbedarfspaket für Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Stifte, Hefte). Die Höhe ist pauschaliert und wird jährlich angepasst. Im Jahr 2021 wird zum 01.02. ein Bedarf von 51,50 Euro und zum 01.08. des Jahres von 103,00 Euro berücksichtigt.
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden

Wo kann man die Leistungen des Bildungspakets beantragen?

Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist grundsätzlich das Kundenbüro des Teams Bildung und Teilhabe des Kreis Wesel zuständig. Leistungsbezieher nach dem AsylbLG wenden sich bitte an Ihre/n Asylsachbearbeiter/in.

 

Besonderheiten

Antragstellung / Vordrucke

Das für die Beantragung der Leistungen notwendige Formular ist im örtlichen Sozialamt, den Wohngeldstellen oder im örtlichen Jobcenter erhältlich. Dort können Sie den Antrag auch zur Weiterleitung einreichen.

Die Anträge als Download bzw. online ausfüllbares PDF Dokument erreichen Sie über den Link zur Internetseite des Kreises Wesel.