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Europawahl 2024

Die 10. Direktwahl der Abgeordneten des europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland findet am Sonntag, den 09. Juni 2024, statt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt worden.

Die Europawahl ist eine reine Verhältniswahl nach starren Listen, bei der jeder Wähler*in nur eine Stimme hat und dieses Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden darf. Abweichend von dem bei Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen bekannten Wahlsystem werden nicht in Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt. Die auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Mandate werden entsprechend der errungenen Stimmenzahlen auf die Listen der teilnehmenden Parteien verteilt.

Fragen und Antworten

Nachfolgend gibt es hier eine detaillierte Übersicht über viele Fragen, die in Bezug auf die Europawahl 2024 aufkommen. Die Antworten finden Sie dazu unter den folgenden Reitern.

Wer darf wählen?

  • Deutsche Staatsbürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese müssen mindestens 3 Monate - also seit dem 09.März 2024 - in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürger*innen) sind, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt wie Deutsche.
  • Dauerhaft außerhalb der Europäischen Union lebende volljährige Deutsche, sog. Auslandsdeutsche, die nicht
    von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
    - entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    - wenn sie aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wer darf nicht wählen?

  • Wer infolge Richterspruch (Urteil) das Wahlrecht nicht besitzt.
  • Der/Die Unionsbürger*in der/die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er/sie besitzt, infolge einer zivil-oder strafgerichtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.

Wie erfahre ich, ob ich wahlberechtigt bin?

Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Dabei werden diejenigen eingetragen, die am 28. April 2024 mit Hauptsitz in Dinslaken gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnsitz in Dinslaken werden nicht eingetragen. Zudem werden auch die Unionsbürger*innen eingetragen, die bereits bei der letzten Europawahl 2019 in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und in der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind.

Spätestens zum 19. Mai 2024 informiert die Stadt Dinslaken die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie können auch vom 20.Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 beim Wahlbüro Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Wenn Sie in der Zeit vom 28. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 nach Dinslaken umziehen und in Dinslaken wählen möchten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro Stadtmitte und Hiesfeld.

Sollten Sie keinen entsprechenden Antrag stellen, werden Sie weiterhin im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde geführt und können am Wahltag nur dort oder vorab per Briefwahl wählen.

Wenn Sie nach dem 19. Mai 2024 nach Dinslaken umziehen, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnortgemeinde und üben dort Ihr Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl aus.

Wenn Sie in der Zeit vom 28. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 aus Dinslaken wegziehen und in Ihrer neuen Wohnortgemeinde keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Dinslaken. Wenn Sie nach dem 19. Mai 2024 aus Dinslaken wegziehen, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Dinslaken.

Wie kann ich wählen?

Im Stadtgebiet stehen Wahlräume zu Stimmabgabe zur Verfügung. Am Wahltag können Sie in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Wahlraum Ihre Stimmen abgeben. In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können.

Kann ich auch per Brief wählen?

Sie können auch Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen nur auf Antrag erhalten. Dazu müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen, Sie können ihn aber auch ohne Vordruck schriftlich elektronisch oder mündlich stellen. Eine telefonische Antragsstellung ist gesetzlich ausgeschlossen und daher nicht möglich. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben, sowie die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Nummer im Wählerverzeichnis. Der Antrag kann dann im Rathaus abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden bis zum 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr entgegen genommen, bei Nachweis einer plötzlichen Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt. Sie können ihn aber auch persönlich im Rathaus abholen.

 - Briefwahlunterlagen jetzt beantragen -  

 

Sie haben dann auch die Möglichkeit, die Briefwahl im Rathaus direkt durchzuführen. Bitte beachten: Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis oder Reisepass.

Wo? Rathaus, Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken 
 im Saal d'Agen (Eingang Stadtpark-Seite)
  
Wann? Mo., Di., Mi.: 8:30 - 16:00 Uhr
 Do.: 08:30 - 18:00 Uhr
 Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr

 

Wahlbeteiligung

Informationen dazu wie Sie sich aktiv bei der Europawahl beteiligen können, finden Sie unter den folgenden Reitern. 

Kann ich mich aktiv an der Wahl beteiligen?

Wahlen sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Bestandteil unserer Demokratie. Die Stadt Dinslaken trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Wahlen. Hierzu ist die Unterstützung durch Wahlhelfer*innen dringend erforderlich. Gerade sie sorgen durch ihren Einsatz für einen reibungslosen Ablauf und eine korrekte Abwicklung der Wahl. Erleben Sie Demokratie aus der ersten Reihe und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Europawahl 2024, indem Sie sich für eine Mitwirkung im Wahlvorstand bewerben.

Bewerben können Sie sich hier:

Anmeldeformular Wahlhelfer*in mit DSGVO Formblatt

Wer kann in einem Wahlvorstand mitwirken?

Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zahlreiche Wahlräume und auch für die Auszählung der Briefwahl werden Wahlvorstände gebildet. In jedem Wahlraum engagiert sich ein Wahlvorstand.

In einem Wahlraum oder in der Briefwahlauszählung kann jeder eingesetzt werden, der wie oben geschildert zur Europawahl wahlberechtigt ist. Die Übernahme des Ehrenamtes ist sogar grundsätzlich erstmal für jede*n Wahlberechtigte*n verpflichtend.

Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund ein solches Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kann ich in einem Wahlvorstand mitwirken, auch wenn ich noch nicht 18 bin?

Einzige Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass man am Wahltag 16 Jahre alt und wahlberechtigt ist. Bei Anmeldung von minderjährigen Personen benötigen wir eine formlose Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten.

Gibt es eine Aufwandsentschädigung?

Das Gesetz sieht das sog. Erfrischungsgeld vor. Zu dem im Gesetz verankerten Wert zahlt die Stadt Dinslaken einen Zuschlag. Damit ergeben sich folgende Gesamtbeträge:

 

 

Urnenbezirk

Wahlvorsteher*in

55,00 €

stv. Wahlvorsteher*in

55,00 €

Schriftführer*in

43,00 €

stv. Schriftführer*in

43,00 €

Beisitzer*in

37,00 €

 

 

Briefwahl

Wahlvorsteher*in

50,00 €

stv. Wahlvorsteher*in

50,00 €

Schriftführer*in

40,00 €

stv. Schriftführer*in

40,00 €

Beisitzer*in

35,00 €


 

Wahlräume Dinslaken

Eine Übersicht der geplanten Wahlräume für 2024 gibt es hier:*

Innenstadt 
 Berufskolleg Dinslaken, Wiesenstraße 45-47
 Gartenschule, Gartenstraße 17
 Technisches Rathaus, Hünxer Straße 81
 Theodor-Heuss-Gymnasium, Voerder Straße 30 
  
Averbruch 
 Averbruchschule, Rosenstraße 47 
 Städt. Kita, Douvermannstraße 7
  
Hagenviertel 
 Hagenschule, Hagenstraße 139
  
Eppinghoven 
 BSV Eppinghoven, Eppinkstraße 26a
 KoKoBe-Café Lebenshilfe Dinslaken, Willy-Brandt-Straße 112
 Pfarrheim St. Johannes, Kerkmannstraße 10
 SuS 09 Dinslaken, Gneisenaustraße 56a
  
Lohberg 
 Familienzentrum St. Marien, Marienplatz 1
 Feuer- und Rettungswache Dinslaken, Hünxer Straße 300
  
Feldmark 
 AWO Kita, Katharinenstraße 145 
 Bruchschule, Hedwigstraße 122
 Gustav-Heinemann-Realschule, Am Stadtbad 9
 Kita Brücher Spatzennest, Erikaweg 13
 Klaraschule, Klarastraße 31
  
Oberlohberg 
 Feuerwehrgerätehaus Oberlohberg, Püttmannstraße 10 
  
Hiesfeld 
 Dorfschule, Fichtenstraße 10 
 GGS am Weyer, Hügelstraße 19 
 Kita Heilig Geist, Friedenstraße 12
 Molkeschule, Tackenstraße 51a
 Schulzentrum Hiesfeld, Kirchstraße 65
 Schützenheim BSV Hiesfeld, Am Freibad 16
 Sporthalle TV Jahn Hiesfeld, Kirchstraße 55
 Städt. Kita Hühnerheide 104

*Es können sich Änderungen ergeben.
 


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Peter Joachim Barth
Zimmernummer: 328
Telefon: 02064 66 888
Fax: 02064 66 11 888
E-Mail: wahlen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken