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Gestattung zum Ausschank von alkoholischen Getränken

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.

Alle weiteren Informationen zu bestehenden Auflagen finden Sie im Downloadbereich.

Gebühren

25,00 Euro bis 200,00 € je nach Verwaltungsaufwand



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Ansprechpartner*innen

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F. Heinzen
Zimmernummer: 303
Telefon: 02064 66-220
Fax: 02064 6611-220
E-Mail: f.heinzen@dinslaken.de
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