Auf dieser Seite finden Sie Unterlagen zu den aktuell offenliegenden Planverfahren in der Stadt Dinslaken. Dies umfasst verschiedene Planverfahren wie Bauleitpläne (Flächennutzungsplan & Bebauungspläne) und Informationen zu weiteren aktuellen Planungen. Bitte klicken Sie hierzu auf den jeweiligen Plan bzw. das jeweilige Projekt für weitere Informationen.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie hier.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuell offenliegenden Planverfahren:
Aktuell keine offenliegenden Planverfahren.
Aktuell sind keine Planverfahren in der Offenlage.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuell offenliegenden Bauleitplänen:
137. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Hof Emschermündung / Am Hagelkreuz)
hier: Veröffentlichung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ziel der 137. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Hofes Emschermündung zu einem Besucherzentrum an der neu gestalteten Emschermündung. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Die Emschergenossenschaft beabsichtigt den Umbau des Bestandsgebäudes, die Erweiterung um ein neues Gebäude und die Anlage einer naturnahen und geringversiegelten Stellplatzanlage. Die bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sollen für den Bereich des bestehenden und geplanten Gebäudes in ein Sondergebiet „Besucherzentrum Hof Emschermündung - bauliche Anlagen (SO BesZ-1)“ geändert werden. Im Sondergebiet sind Gastronomiebetriebe, Anlagen für touristische, soziale und kulturelle Zwecke sowie ausnahmsweise dem Besucherzentrum zugeordnete und untergeordnete Bildungseinrichtungen zulässig. Der Bereich der Stellplatzanlage wird im geänderten Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Besucherzentrum Hof Emschermündung - Baumhain & Stellplatzanlage (SO BesZ-2)“ dargestellt. Das Sondergebiet dient der Anpflanzung von standortgerechten, klimaangepassten und hochstämmigen Laubbäumen sowie der Errichtung einer für das Besucherzentrum Hof Emschermündung notwendigen naturnah gestalteten Stellplatzanlage.
Der Planentwurf mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im Internet veröffentlicht. Während der Dauer der Veröffentlichung (sogenannte Veröffentlichungsfrist) können die Planunterlagen vom 23.06.2025 bis einschließlich 22.07.2025 hier (siehe weiter unten unter "Downloads") eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen der Planentwurf inklusive aller oben benannten Dokumente im Technischen Rathaus, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken, 1. Obergeschoss neben Raum 159 jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Während des genannten Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen und Hinweise zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden:
E-Mail: bauleitplanung@dinslaken.de
Online-Formular: Jetzt Stellungnahme abgeben
Fax: 02064/66 11 372
Postanschrift: Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, gemäß § 3 Abs. 3 BauGB, in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, können die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E‑Mail‑Adresse gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU‑Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten und der E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.
Downloads Planunterlagen zur 137. Flächennutzungsplanänderung:
Bebauungsplan Nr. 339 (Bereich nördlich Am Pfauenzehnt, zwischen Hünxer Straße und Otto-Lilienthal-Straße)
Bekanntmachung der Stadt Dinslaken
Bebauungsplan Nr. 339 (Bereich nördlich Am Pfauenzehnt, zwischen Hünxer Straße und Otto‑Lilienthal‑Straße)
hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Dinslaken hat am 2. Juni 2025 beschlossen:
- Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 339 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
- Der Planentwurf einschließlich seiner Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ebenfalls wird hiermit die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 339 im Gewerbegebiet‑Mitte nördlich Am Pfauenzehnt, zwischen Hünxer Straße und Otto‑Lilienthal‑Straße setzt die Inhalte und Ziele des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK 2024) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bauplanungsrechtlich um. Dazu wird ein Sonstiges Sondergebiet für den großflächigen nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevanten Einzelhandel und Gewerbe gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt, welches sich in zwei Teilbereiche gliedert: Der westliche Teilbereich (SO1) dient dem Zweck der Unterbringung von nicht wesentlich störenden, nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben sowie von sonstigen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Der östliche Teilbereich (SO2) dient dem Zweck der Unterbringung von nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben sowie von sonstigen Gewerbebetrieben. Darüber hinaus wird innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 339 ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Neben der Umsetzung der im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2024 formulierten standortspezifischen Entwicklungsempfehlungen für das Gewerbegebiet‑Mitte, wird durch Grünfestsetzungen eine gestalterische und klimatische Aufwertung vorgenommen.
Der Bebauungsplan Nr. 339 wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB in einem Regelverfahren erstellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aufgrund des erarbeiteten Umweltberichtes, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages der Stufe 1, des Immissionsschutzgutachtens sowie der Stellungnahme des Kreises Wesel verfügbar.
Art der umweltbezogenen Information | |
Gutachten/ Fachbeitrag | Themen |
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung (ILS Essen GmbH) |
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Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ILS Essen GmbH) |
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Immissionsschutzgutachten (IST Akustik GmbH) |
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Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren | Themen |
Kreis Wesel |
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Die aufgeführten Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht.
Die Ergebnisse der erarbeiteten Fachbeiträge, Berichte und Gutachten sowie der frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind im Planentwurf und in der Entwurfsbegründung berücksichtigt worden.
Der Planentwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag der Stufe 1, das Immissionsschutzgutachten, die Stellungnahme des Kreises Wesel sowie das bisherige Planungsrecht, das bei Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 339 nicht mehr anzuwenden ist, werden in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis einschließlich 22. Juli 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im nachstehenden Download‑Bereich veröffentlicht.
Zusätzlich zu dieser Veröffentlichung im Internet werden die zuvor benannten Unterlagen im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken, 1. Obergeschoss, jeweils montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Die DIN‑Vorschriften, VDI‑Richtlinien, technischen Regelwerke sowie Richtlinien aller Art, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 339 Bezug genommen wird, können im Zuge dieser Beteiligung ebenfalls im Technischen Rathaus eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Planung zu erörtern.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch postalisch schriftlich eingereicht, zur Niederschrift bei der Stadt Dinslaken gebracht, über das Beteiligungsformular oder per E-Mail gesendet werden.
E-Mail: bauleitplanung@dinslaken.de
Beteiligungsformular: www.dinslaken.de/aktuelleplanungen
Fax: 02064 66 11 697
Postanschrift: Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, können die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E‑Mail‑Adresse gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU‑Datenschutz‑Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten und der E-Mail‑Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.
Der Planbereich ist im nachstehenden Download‑Bereich abrufbar.
Downloads Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 339:
- Beschlussvorlage 1796/2025
- Bebauungsplan Nr. 339 - Geltungsbereich
- Bebauungsplan Nr. 339 - Planurkunde
- Bebauungsplan Nr. 339 - Begründung
- Bebauungsplan Nr. 339 - Umweltbericht
- Bebauungsplan Nr. 339 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Bebauungsplan Nr. 339 - Schallgutachten
- Bebauungsplan Nr. 339 - Stellungnahme Kreis Wesel
- bisheriges Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 37
- bisheriges Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 37, 3. Änderung
- bisheriges Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 150
Bebauungsplan Nr. 341 (Bereich westlich Hünxer Straße / südlich Düppelstraße)
Bekanntmachung der Stadt Dinslaken
Bebauungsplan Nr. 341 (Bereich westlich Hünxer Straße / südlich Düppelstraße)
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Dinslaken hat am 2. Juni 2025 beschlossen:
- Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 341 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
- Der Planentwurf ist mit der Begründung, den vorliegenden Gutachten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Ziel der Planung ist es, die sich im Plangebiet ergebenden Entwicklungspotenziale für eingeschränkte Gewerbenutzungen zu sichern. Aufgrund der Knappheit an verfügbaren Gewerbeflächen in Dinslaken sind geeignete Flächen planungsrechtlich zu sichern. Es gibt eine steigende Nachfrage nach kompakten Gewerbeeinheiten für kleinere und mittlere Unternehmen, für die sich das Plangebiet gut eignet.
Ein weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist es die vorhandene Mischnutzung entlang der Hünxer Straße zur Versorgung der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung zu sichern.
Der Bebauungsplan Nr. 341 wird als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB in einem Regelverfahren inklusive Umweltbericht erstellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aufgrund des erarbeiteten Umweltberichtes, des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, des Immissionsschutzgutachtens sowie der Stellungnahme des Kreises Wesel verfügbar. Die aufgeführten Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht.
Art der umweltbezogenen Information | |
Gutachten/ Fachbeitrag | Themen |
Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH) |
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 341 (ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH) |
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Immissionsschutzgutachten zum Bebauungsplan Nr. 341 (IST Akustik GmbH) |
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Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren | Themen |
Kreis Wesel |
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Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB innerhalb einer angemessenen Frist gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung, der Beteiligungsschritte sowie der erarbeiteten Gutachten sind im Planentwurf und in der Entwurfsbegründung berücksichtigt.
Der Planentwurf mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung, die Stellungnahme des Kreises Wesel sowie das bisherige Planungsrecht, das bei Rechtsverbindlichkeit des Planes außer Kraft tritt, wird in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis einschließlich 22. Juli 2025 auf der städtischen Internetseite unter www.dinslaken.de/aktuelleplanungen und im zentralen Internetportal des Landes (Bauportal NRW) unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen der Planentwurf sowie die oben genannten Dokumente im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken, 1. Obergeschoss neben Raum 159, jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Die DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien, technischen Regelwerke sowie Richtlinien aller Art, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, können im Technischen Rathaus während der Dienststunden eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, die Planung zu erörtern und Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.
E-Mail: bauleitplanung@dinslaken.de
Online-Formular: www.dinslaken.de/aktuelleplanungen
Fax: 02064/66 11 394
Postanschrift: Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, können die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E‑Mail‑Adresse gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU‑Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten und der E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.
Der Planbereich ist aus der Skizze im nachstehenden Downloadbereich ersichtlich.
Downloads Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 341:
- Bebauungsplan Nr. 341 - Geltungsbereich
- Bebauungsplan Nr. 341 - Planurkunde
- Bebauungsplan Nr. 341 - Begründung
- bisheriges Planungsrecht - Bebauungsplan Nr. 150
- Bebauungsplan Nr. 341 - Umweltbericht
- Bebauungsplan Nr. 341 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Bebauungsplan Nr. 341 - Schallgutachten
- Bebauungsplan Nr. 341 - Stellungnahme Kreis Wesel
Bebauungsplan Nr. 346 (Bereich Hof Emschermündung / Am Hagelkreuz)
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuellen Stadtentwicklungsprojekten:
Trabrennbahn-Areal

Auf dem Areal der Trabrennbahn wird in den nächsten Jahren ein neues Wohnquartier für Dinslaken entwickelt. Auf der Fläche mit einer Größe von rund 21 Fußballfeldern wird in einem breiten und transparenten Planungsprozess etwas Großartiges entstehen. Unter dem Leitgedanken „Urbane Vielfalt auf der Trabrennbahn“ wird ein modernes und lebendiges Wohnviertel umgesetzt, das sozial gerechten Wohnraum, urbane Lebensqualität und die Herausforderungen nachhaltiger Stadtentwicklung miteinander vereint.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (DIN FLEG mbH) unter zukunft-trabrennbahn.de.
MCS-Gelände

Nach mehr als 100 Jahren Tätigkeit im Bereich der Stahlverarbeitung wurde die Produktion am Standort Anfang 2013 vollständig eingestellt. Ende 2019 gelang es, das Gelände der MCS Technologies GmbH zu erwerben. Damit besteht nun die große Chance, diesen herausragenden Standort nach Jahren des Stillstands zu entwickeln. Angesichts fehlender Flächenreserven für gewerbliche und industrielle Nutzungen soll durch eine qualitative Standortentwicklung ein Beitrag zur Aufwertung des gesamten Bereichs als auch für die Stadtentwicklung Dinslakens insgesamt geleistet werden. Im Vordergrund stehen derzeit die umfassende Flächenaufbereitung sowie die Erarbeitung eines nachhaltigen und zukunftsweisenden Nutzungskonzeptes.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (DIN FLEG mbH) unter
din-fleg.de.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Alexandro Hugenberg
Zimmernummer: 159 Telefon: 02064 66-598 Fax: 02064 6611-598 E-Mail: alexandro.hugenberg@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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